Blue Card Jobwechsel: Was im ersten Jahr gilt
Arbeitgeberwechsel mit Blauer Karte EU: Mitteilung im ersten Beschäftigungsjahr und Prüfung der Blue-Card-Voraussetzungen.
Blue Card Jobwechsel: Was im ersten Jahr gilt
Mit einer gültigen Blauen Karte EU kannst du grundsätzlich eine neue Stelle antreten. Wechselst du innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres, musst du die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren.
Frist und Zeitpunkt
Prüfe den neuen Job vor dem Wechsel gegen die aktuellen Blue-Card-Voraussetzungen. Im ersten Beschäftigungsjahr kann die Ausländerbehörde erneut prüfen, ob die neue Beschäftigung die Voraussetzungen erfüllt.
Schritte
- Prüfe, seit wann deine Blue-Card-Beschäftigung läuft.
- Vergleiche neuen Vertrag und Gehalt mit den aktuellen Blue-Card-Voraussetzungen.
- Bei Wechsel im ersten Beschäftigungsjahr informiere die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung.
- Bewahre Vertrag und Kommunikation mit der Behörde auf.
Checkliste
- Blaue Karte EU und Zusatzblatt
- Neuer Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung
- Gehalts- und Qualifikationsnachweise, falls verlangt
Häufige Fehler
- Blue-Card-Regeln mit Regeln anderer Aufenthaltstitel vermischen.
- Die Mitteilung im ersten Beschäftigungsjahr vergessen.
- Nicht prüfen, ob der neue Job weiterhin die Blue-Card-Voraussetzungen erfüllt.
Häufige Fragen
Muss ich einen Arbeitgeberwechsel melden?
Wenn du innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres wechselst, musst du die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren.
Kann die Behörde den neuen Job prüfen?
Ja. Sie kann insbesondere im ersten Beschäftigungsjahr erneut prüfen, ob die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllt sind.
Was passiert, wenn der neue Job die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Dann kommt je nach Situation möglicherweise ein anderer Aufenthaltstitel in Betracht. Kläre das mit der zuständigen Ausländerbehörde.
Offizielle Quellen
EU Blue Card job change: what applies in the first year
With a valid EU Blue Card, you can generally start a new job. If you change employment within the first year, you must inform the responsible foreigners authority about the new employment.
Deadline and timing
Before changing, check the new job against the current Blue Card requirements. During the first year of employment, the foreigners authority may re-check whether the new job meets the requirements.
Steps
- Check when your Blue Card employment started.
- Compare the new contract and salary with current Blue Card requirements.
- For a change during the first year of employment, inform the responsible foreigners authority about the new job.
- Keep the contract and authority correspondence.
Checklist
- EU Blue Card and supplementary sheet
- New employment contract
- Job description
- Salary and qualification evidence if requested
Common mistakes
- Mixing Blue Card rules with rules for other residence titles.
- Forgetting the notification during the first year of employment.
- Not checking whether the new job still meets Blue Card requirements.
FAQ
Do I have to report an employer change?
If you change during the first year of employment, you must inform the responsible foreigners authority about the new employment.
Can the authority review the new job?
Yes. Especially during the first year, it may re-check whether the EU Blue Card requirements are met.
What if the new job does not meet the requirements?
Depending on the situation, another residence title may be possible. Clarify this with the responsible foreigners authority.